“Ein Blick ins Gesetz, erspart viel Geschwätz”.
Unklarheiten zur Notwendigkeit einer Wartung und Prüfung der brandschutztechnischen Anlagen in der Gelnhäuser Stadthalle lassen sich damit zumindest grundsätzlich ausräum en.
Das Regelwerk um das es hier geht, ist die “Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden (Technische Prüfverordnung – TPrüfVO) vom 18. Dezember 2006″.
Die TPrüfVO gilt “für Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln oder insgesamt bei gemeinsamen Rettungswegen mehr als 200 Besucher fassen….”.
Welche technischen Anlagen und Einrichtungen sind durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige regelmäßig überprüfen zu lassen?
U.a. Lüftungsanlagen, CO-Warnanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie maschinelle Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen und Sicherheitsstromversorgungen.
Wann bzw. in welchen Abständen sind diese Prüfungen vornehmen zu lassen?
Die Prüfungen sind “vor der ersten Inbetriebnahme der baulichen Anlagen”
und “jeweils innerhalb einer Frist von in der Regel drei Jahren (bei wiederkehrende Prüfungen nach der TPrüfVO) durchführen zu lassen.”
Wem obliegt die Verpflichtung, diese Prüfungen zu veranlassen?
Die Veranlassung dieser Prüfungen obliegt der Bauherrschaft, der
Betreiberin oder dem Betreiber.
Wie lange sind die Berichte über die Prüfungen aufzubewahren?
Die Berichte über die Prüfungen sind mindestens sechs Jahre aufzubewahren und der unteren Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen.
Welche Konsequenzen kann eine versäumte bzw. nicht fristgerecht durchgeführte Prüfung haben?
Nach § 76 Abs. 1 Nr. 19 HBO Bußgeldvorschrifen ordnungswidrig handelt, wer entgegen der TPrüfVO die vorgeschriebenen oder angeordneten Prüfungen nicht oder nicht fristgerecht durchführen lässt.
Ob die brandschutztechnischen Anlagen der Stadthalle fristgerecht gewartet und überprüft wurden, sollte sich in zweifelsfrei über das Rechnungswesen der Stadt Gelnhausen nachweisen lassen:
Sowohl Wartungstechniker als auch der TÜV stellen ihre Dienstleistungen in Rechnung.