FWG-Biebergemünd beantragt die Änderung der Wasserversorgungssatzung
Die FWG-Biebergemünd beantragt in der nächsten Gemeindevertretungssitzung am 17.03.2021 ergänzend zu dem FWG-Antrag vom Juni 2018 zur „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“, dass auch die Kosten für die Erneuerung und Reparatur von Wasserversorgungsleitungen in den Gemeindestraßen nicht mehr an die Bürger weiter gegeben werden.
Da der FWG-Antrag zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge noch immer nicht abgearbeitet wurde, fordert die FWG jetzt ergänzend hierzu, dass gleichzeitig auch die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Biebergemünd bürgerfreundlich angepasst wird.
Die FWG wurde wiederholt von betroffenen Biebergemünder Bürgern bezüglich hoher Rechnungen der Gemeinde für die Instandsetzung der gemeindlichen Wasserleitungen angesprochen. Für die Bürger ist oft nicht nachzuvollziehen, dass sie die Reparaturkosten der Versorgungsleitungen in den öffentlichen Gemeindestraßen selbst tragen sollen.
Aus Sicht der FWG sollte sich die Haftung der Bürger für die Wasserleitung auf den Leitungsanteil auf dem Grundstück des Anliegers beschränken.
Es ist ungerecht, wenn Bürgerinnen und Bürger für entstehende Kosten außerhalb ihres Grundstückes aufkommen müssen, da sie keinerlei Einfluss auf die Positionierung der Wasserleitung in der Straße haben. Die Belastungen für die Wasserleitungen und den Schieber sind je nach dem Verkehrsaufkommen in den einzelnen Straßen der Gemeinde vollkommen unterschiedlich und der Bürger hat keinerlei Einfluss auf die technische Ausführung. Reparaturmaßnahmen werden ohne Rücksprache und Einbeziehung der Bürgerinnen durchgeführt.
Die Gemeinde lässt ohne Abstimmung mit den Anliegern reparieren und stellt Monate später vollkommen überraschend die Kosten in Rechnung. Oft sind Rohrbrüche auf Druckschwankungen in der Leitung auf vorausgegangene Reparaturarbeiten zurückzuführen. Somit trägt der Bürger völlig zu Unrecht Kosten, die eigentlich von einer ganz anderen Seite verursacht worden sind. Die Anlieger haben keinerlei Einfluss auf die Erstellung, Wartung und Reparatur der Anschlussleitungen, sie tragen aber alle Risiken, die durch Dritte (Verkehrsbelastung, Reparaturen an Straßen und Gehwegen, Belastungen, Schäden durch Druckschwankungen im Leitungsnetz, mangelnde Ausführung, o.ä.) verursacht werden.
Die aktuelle Wasserversorgungssatzung gewährleistet weder eine Gleichbehandlung noch entspricht sie dem Verursacherprinzip. Die FWG hofft, dass jetzt eine zügige Überarbeitung der Wasserversorgungssatzung und der Straßenausbausatzung durch die gemeindlichen Gremien erfolgen wird.
Herbert Richter, FWG