Der Deutsche Presserat hat die Richtlinie 12.1 zur Berichterstattung über Straftaten, die durch illegal eingereiste Afrikaner oder Araber begangen wurden überarbeitet. Das Gremium lehnte im vergangenen Jahr die von Kritikern geforderte Streichung der Richtlinie ab.
Hier die neue “Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten (gültig ab 22.03.2017)” im Wortlaut:
“In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.”
Im folgenden eine Interpretationshilfe, die, auch dem geübten Leser, Sicherheit beim Deuten der Textbausteine bietet, die die Meinungschaffenden in den Redaktionen gerne verwenden.
„Täter mit südländischem Äußeren“: Migrant aus Afrika oder dem nahen Osten, kein Italiener oder Grieche
„Deutscher“ ohne Nennung des Vornamens: in Deutschland lebender Migrant
„Gebürtiger Deutscher/Schwede/Franzose etc.“: In jeweiliger Parallelgesellschaft aufgewachsener Mann
„Psychisch gestörter Täter“: Islamist oder wirklich Psychopath
„U-Bahn-Schubser“ – Krimineller, der ohne Anlass Passanten die Treppe heruntertritt oder ins Gleisbett wirft
„Antänzer oder Grabscher“: schwere sexuelle Belästigung bis hin zur Vergewaltigung von Frauen in der Öffentlichkeit
„Bub“, „Teenie“ oder „Teenager“ : Junger Schwerverbrecher (meist mit Stichwaffe) mit Migrationshintergrund
„Mann oder Gruppe von Männern“: Migrant oder Gruppe von Migranten
„Jugendliche Einheimische“: Bande von ethnisch homogenen in Deutschland aufgewachsenen jungen Migranten
„Streitigkeit“: brutale Schlägerei, oft mit Hieb- und Stichwaffen und vielen Verletzten
„Streit mit Eisenstangen“: Interne Schlägerei im Asylheim, wobei Teile des Mobiliars zweckentfremdet wurden
„Kampf gegen jede Form des Terrorismus“: Täter ist eindeutig Islamist