Die Frankfurter Rundschau Online “berichtet” am Ostersonntag von einer Schlägerei in der Nacht zum Karsamstag in Kronberg.
Hier der komplette Artikel.
Im folgenden nur die relevanten Textstellen des irrelevanten Artikels:
“Zwei Gruppen gehen aufeinander los.”
“In Kronberg gehen zwei Gruppen aufeinander los. Bei der Prügelei werden drei Personen verletzt.”
“Bei einer Prügelei zwischen zwei Gruppen in Kronberg im Taunus sind in der Nacht zum Karsamstag drei Männer leicht verletzt worden. ”
“Worum es bei der gewalttätigen Auseinandersetzung ging, war zunächst unklar.”
“Die beiden Gruppen waren am späten Freitagabend auf einem Platz in Kronberg aneinander geraten.”
“Die eine Gruppe verließ den Ort der Auseinandersetzung zunächst, kehrte aber mehrere Stunden später mit Autos zurück.”
“Die 15 bis 20 Angreifer flüchteten unerkannt.”
“Zum Grund des Streits hätten sie aber keine genauen Angaben gemacht, sagte ein Polizeisprecher. ”
“Männer” und “Gruppen” deuten darauf hin, dass es sich bei der Streithähnen nicht um autochthone deutsche Bürger handelt. Da die Gruppen in mehreren Autos ankamen, kann es sich nicht um sogenannte “Flüchtlinge” aus Afrika oder dem Mittleren Osten handeln.
Folgendes könnte sich der kluge, zwischen den Zeilen lesende Leser fragen: Könnte es sich bei den Schlägern um Türken und/oder um Kurden handeln, die sich wegen des am Ostersonntag in der Türkei stattfindenden Referendums geprügelt, getreten und mit Messern traktiert haben?
Das sind natürlich rein spekulative Schlussfolgerungen.
Zur Erinnerung warum nach dem Lesen eines Zeitungsartikels nur noch spekuliert werden kann, hier noch mal zur Erinnerung der Wortlaut der überarbeiteten Presserichtlinie des Deutschen Presseratzes:
Neue Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten (Gültig ab 22.03.2017)
In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren
könnte.