In der Gelnhäuser Presse verlautet, dass die selbstgekürte Bürgermeisterkandidatin Pia Horst (z.Zt. nicht SPD) darauf besteht, auch während des Wahlkampfes, d.h. bis zu den Wahlen im September 2017 ihr Amt als Vorsitzende der Gelnhäuser Stadtverordnetenversammlung auszuüben. Die Gelnhäuser SPD-Fraktion verlangt offenbar von Frau Horst, dass sie ihre ehrenamtliche Funktion als Vorsitzende der Gelnhäuser Stadtverordnetenversammlung aufgibt.
Die Rechtslage ist eindeutig:
§ 57 HGO Hessische Gemeindeordnung (HGO)
(1) Die Gemeindevertretung wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Vertreter. Die Zahl der Vertreter bestimmt die Hauptsatzung. Bis zur Wahl des Vorsitzenden führt das an Jahren älteste Mitglied der Gemeindevertretung den Vorsitz.
(2) Das Amt des Vorsitzenden endet, wenn es die Gemeindevertretung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter beschließt. Das Gleiche gilt für seine Vertreter.