Thema der fast einstündigen Sitzung war der Antrag der Gelnhäuser FDP-Fraktion vom 3. Mai 2017, in dem die FDP unter Tagesordnungspunkt “3.1.1.) die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses “Barbarossa-City-Outlet”” gefordert hatte. Dem Antrag der FDP musste am 3. Mai stattgegeben werden, da dies von der hessischen Gemeindeordnung so vorgeben wird:
§ 50, Absatz 2 der hessischen Gemeindeordnung (HGO) erlaubt einer Gemeindevertretung (in Gelnhausen Stadtverordnetenversammlung) im Rahmen der Überwachung, dass sie “in bestimmten Angelegenheiten vom Gemeindevorstand in dessen Amtsräumen Einsicht in die Akten durch einen von ihr gebildeten oder bestimmten Ausschuss fordern (kann); der Ausschuss ist zu bilden oder zu bestimmen, wenn es ein Viertel der Gemeindevertreter oder eine Fraktion verlangt.”
Nach dem Verständnis des Meerholzer Ortsvorstehers Herbert Böhmer (SPD), der auch der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses ist, sollte die Akteneinsicht im Laufe der einstündigen Sitzung am 31. Mai erfolgen. Herbert Böhmer (SPD) fragte wiederholt in der Runde der Ausschussmitglieder ab, ob denn jemand schon praktische Erfahrung in einem Akteneinsichtsausschuss gesammelt hätte. Eine verhaltene Antwort dazu kam nur von Bernd Wieczorek, dem Fraktionsvorsitzende der Grünen in der Gelnhäuser SHochtadtverordnetenversammlung.
Zu Beginn der Sitzung erklärte der Ausschussvorsitzende Herbert Böhmer (SPD), dass er die beiden vorhandenen Akten zum Ankauf (ein Ordner) und zum Verkauf (ein Ordner) des ehemaligen Kaufhauses Joh durch die Stadt Gelnhausen eingesehen hätte und dass er persönlich überhaupt kein Interesse an der Durchsicht dieser Unterlagen hätte und dass eine Akteneinsicht überhaupt völlig unnötig wäre, da es (die von der FDP begehrten) Informationen zum Stand der Vermietung der Verkaufsflächen durch den Investor Jan-Dieter Leuze in diesen Akten ohnehin nicht gäbe. Zudem, so meint Herbert Böhmer (SPD) sei ein Akteneinsichtsverfahren „ grenzwertig“, da dem Recht auf Akteneinsicht Anforderungen des Datenschutzes entgegenstehen könnten. Welche datenschutzrechtlichen Aspekte hier gemeint sein könnten, präzisierte Herbert Böhmer (SPD) nicht.
Nach seinen Ausführungen schlug Herbert Böhmer (SPD) vor, dass die beiden Aktenordner während der Sitzung reihum und nacheinander von den 10 Ausschussmitgliedern durchgesehen werden sollten. Damit meinte er offenbar, dass so eine umfassende und abschließende Durchsicht der Unterlagen erfolgen könnte.
Hendrik Silken, der Fraktionsvorsitzender FDP Gelnhausen, beklagte, dass er nicht gewusst habe, dass die Akteneinsicht während dieser öffentlichen Sitzung erfolgen solle und dass es kaum möglich sei, im Verlauf einer Stunde zwei Aktenordner von zehn Personen reihum und nacheinander durchsehen zu lassen. Herr Silken, der bei Stadtverordnetensitzungen am Redepult immer eine passable Vorstellung liefert, war in der direkten Diskussion mit dem Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses Herbert Böhmer (SPD) sichtlich überfordert.
Bernd Wieczorek von den Grünen und der Höchster Bürgermeisteramts-Kandidat der CDU Christian Litzinger unterstützten die Bedenken von Hendrik Silken, nicht ohne überschwänglich bei jeder Wortmeldung daraufhin zuweisen, dass das Anliegen zur Akteneinsicht keine Zweifel an der Ehrenhaftigkeit des Gelnhäuser Magistrats oder an der Sachkunde der Bediensteten im Gelnhäuser Rathaus andeuten solle.
Noch-Bürgermeister Thorsten Stolz (SPD) lenkte dann ein, indem er sagte, dass die Akteneinsicht ja während der Sitzung des Ausschusses beginnen könne und dann während noch zu vereinbarender Termine abgeschlossen werden könnte.
Es stellt sich die Frage, ob der Rechtsanwalt und Notar a.D. Herbert Böhmer (SPD) wirklich nicht weiß, welche zeitlichen und organisatorischen Anforderungen erforderlich sind, um sich mit dem Inhalt mehrerer Aktenordner vertraut zu machen und diesen sachgerecht zu beurteilen.
Es wurde sich darauf geeinigt, dass Stadtbaudirektor Günter Kauder (SPD) die beiden Aktenordner für die Durchsicht des Akteneinsichtsausschusses kopieren und paginieren lassen wird. Grund hierfür ist es unter anderem, nachträgliche Manipulationen der Originalakten (durch wen?) zu vermeiden. Die nicht-öffentliche Akteneinsicht im Gelnhäuser Rathaus wird durch 3-4 Gruppen, die jeweils aus 3-4 Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses bestehen wird erfolgen.
Zum Ende der Sitzung einigten sich alle Ausschussmitglieder darauf, dass die Durchsicht der Akten am 8. Juni beginnen soll und dass es am 28. Juni um 18.00 Uhr eine öffentliche Abschlussbesprechung des Akteneinsichtsausschusses in der Gelnhäuser Stadthalle geben wird.
P.S. Als zu Beginn der Ausschusssitzung der Fraktionsvorsitzende der Gelnhäuser FDP und Vertreter der antragstellenden Fraktion Henrik Silken noch nicht im Sitzungssaal des Rathauses anwesend war, erlaubte sich Herbert Böhmer (SPD) die lustige Anmerkung, dass „Die Gelben …. bis jetzt nur als Flaschen da sind.“ Herbert Böhmer (SPD) bezog sich dabei auf die Orangensaftfläschchen, die auf den Konferenztischen bereitgestellt worden waren.