Mitarbeiter in den Personalabteilungen, Führungskräfte und Betriebsräte sollten die Vor- und Nachteile des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) kennen. Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, langzeiterkrankten Mitarbeitern ein BEM anzubieten. Mittlerweile mausert sich das BEM zu einem Instrument, das im Zuge des demographischen Wandels immer wichtiger wird. Denn damit lässt sich das Know-how erkrankter Mitarbeiter erhalten.
Wie funktioniert das BEM? Welche Rechte und Pflichten haben die beteiligten Parteien? Welche Auswirkungen ergeben sich auf den Kündigungsschutzprozess? Darüber informiert ein Seminar in der Industrie- und Handelskammer (IHK) Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern am Montag, dem 30. Oktober.
Claudia Blaak nimmt Anmeldungen bis zum 16. Oktober an.
Telefon 06181 9290-8311
E-Mail c.blaak@hanau.ihk.de